Ausnahmen
1. Dünnes Holz unter einer Dicke von 6 mm.
2. Holzverpackungen, die vollständig aus verarbeitetem Holzmaterial hergestellt sind, die unter Verwendung von Klebstoff, Wärme oder Druck hergestellt wurden:
- Sperrholz
- Pressholz
- Holzfaserplatten
- Furniere
3. Fässer für Wein und Spirituosen, die bei der Herstellung erhitzt wurden.
4. Geschenkkästen für Wein und Zigarren, das so verarbeitet und/oder hergestellt wurde, dass es frei von Schädlingen ist.
5. Sägemehl, Holzspäne und Holzwolle.
6. Holzbestandteile, die dauerhaft mit Transportmitteln oder Containern verbunden sind.
Konsequenzen bei Missachtung
- Zollstrafen bis hin zum Fünffachen des Warenwerts möglich.
- Zoll sucht nach dem IPPC Stempel. Auch behandeltes Holz, welches keinen lesbaren IPPC-Stempel aufweist, kann vom Zoll blockiert werden.
- Neben der Zollstrafe kann auch eine Rücksendung der kompletten Ware bzw. eines gesamten Containers verlangt werden, selbst wenn nur ein Packstück betroffen ist.