Warentransportversicherungen sind entscheidend
Warentransportversicherungen dienen dazu, Unternehmen vor den finanziellen Konsequenzen von Schäden oder Verlusten während des Transports zu schützen. Grundsätzlich ist die verkehrsvertragliche Haftung des Spediteurs begrenzt. Von der Begrenzung ist sowohl die Schadenshöhe als auch der Haftungsumfang betroffen.
Im Schadenfall wie z. B. bei Verlust, Beschädigung können sich dadurch Deckungslücken für den Auftraggeber/ Wareninteressenten ergeben. So gibt es bei Transportschäden z. B. bei multimodalen Transporten - unter Beteiligung einer Seestrecke und unbekanntem Schadensort - gem. ADSp 2017 eine Haftungsbegrenzung des Spediteurs in Höhe von 2 SZR/kg. Dies kann insbesondere bei leichten Gütern mit hohem Warenwert schnell zu einer erheblichen Deckungslücke führen.
Der Abschluss einer Warentransportversicherung ist daher sinnvoll, um die sich aus der ADSp-Haftung evtl. ergebenden Deckungslücken abzufedern.