Fiskalvertretung bei der Einfuhr in die Europäische Union
EgeTrans ist als Speditionsunternehmen berechtigt, ausländische Unternehmen fiskalisch zu vertreten. Das Umsatzsteuergesetz erlaubt Spediteuren die Deklaration steuerfreier Umsätze, für die eine Vorsteuer-Verrechnung nicht notwendig ist, in Vollmacht eines ausländischen Steuerpflichtigen auszuführen. Dabei geht es hauptsächlich um steuerfreie Einfuhren mit anschließender innergemeinschaftlicher Lieferung.
Eine Fiskalvertretung ist speziell für Unternehmen gedacht, die Waren aus einem Drittland in die EU einführen und durch ein EU-Land durchführen möchten, in dem sie weder ansässig sind, noch sonstige steuerpflichtige Umsätze haben, bevor die Ware ins Bestimmungsland transportiert wird.
Durch die Fiskalvertretung soll der administrative Aufwand bei der Einfuhr reduziert und die Liquidität des Importeurs nicht beeinflusst werden. Hierzu ist eine schriftliche Bevollmächtigung und eine Beauftragung des Spediteurs erforderlich.