E-Rechnung

28.01.2025

Hinweise für unsere Geschäftspartner.

Um eine reibungslose Verarbeitung von E-Rechnungen zu ermöglichen, bitten wir unsere Geschäftspartner auf folgendes zu achten. Grundsätzlich muss die Rechnung alle Pflichtangaben gem. §14 Abs. 4 USTG enthalten.

Welche Art von Rechnungen können verarbeitet werden?
- ZUGFeRD
- X-Rechnung nach EN-16931 (UBL oder UN/CEFACT)

Wie müssen die E-Mails aufgebaut sein?
ZUGFeRD:
- Die XML muss in der PDF eingebettet sein.
- Die XML darf nicht nochmals in der E-Mail angehängt sein.

X-Rechnung
- Die Standards nach UBL oder UN/CEFACT müssen eingehalten werden.
- Sie müssen der Norm EN16931 entsprechen.
- Wird zusätzlich zur XML-Datei noch eine PDF-Rechnung geschickt, müssen beide Dateien denselben Namen aufweisen, bis auf die Endung. Beispiel: Invoice1234.xml & Invoice1234.pdf
- In den E-Mails nach Möglichkeit keine weiteren Anhänge wie AGB, etc. einfügen.

Welches Zusatzfeld muss die E-Rechnung enthalten?
BT-13 (Buyer Reference):  Auftragsnummer von EgeTrans (9-stellig) oder Abteilung des Käufers (teilen wir auf Anfrage mit).

Bei Fragen zum Thema E-Rechnung wenden Sie sich bitte an uns – wir helfen Ihnen gerne weiter.