EgeTrans ist Versicherungsvermittler für Warentransportversicherungen
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Spediteure bieten Dienstleistungen entlang der gesamten Logistikkette an. Dabei wird auch oft eine Warentransportversicherung zum Schutz der transportierten Ware vermittelt. Diese Vermittlungstätigkeit ist aber durch ein Urteil des Europäischen Gerichtshof (EuGH 29. September 2022, C-633/20) neu geregelt worden.
In diesem Urteil des EuGH wird der Begriff der Versicherungsvermittlung neu definiert: Demnach gelten Spediteure als Versicherungsvermittler, wenn sie einen entsprechenden Versicherungsschutz als Versicherungsnehmer auf der Grundlage einer Gruppenversicherung zugunsten eines Dritten besorgen und vom Kunden ein Entgelt dafür bekommen. Das trifft auf die meisten Speditionen zu.
Was bedeuten diese Änderungen für Spediteure?
Im Zuge der Umsetzung des Urteils in nationales Recht wird das bislang frei zugängliche Gewerbe des Versicherungsvermittlers als erlaubnispflichtige Tätigkeit gemäß § 34d Abs.1 der Gewerbeordnung (GewO) definiert. Versicherungsvermittler müssen sich aufgrund einer gesetzlich vorgeschriebenen Registrierungspflicht in ein zentrales Register aufnehmen lassen. (Quelle DIHK)
Von dieser Entscheidung sind somit Unternehmen betroffen, die bisher Warentransportversicherungen gegen Entgelt auf der Grundlage einer bestehenden Generalpolice vermitteln, z.B. Luft- und Seefrachtspediteure, Reedereien, Paketdienste. Sie werden aufgrund des EuGH-Urteils als Versicherungsvermittler gesehen, die dafür eine entsprechende Erlaubnis benötigen.
Produktakzessorischer Versicherungsvermittler
Die Gesetzgebung schafft aber die Möglichkeit (auf Grundlage der Paragrafen 34d Absatz 6 GewO und 34d Absatz 8 GewO) sich als sogenannter produktakzessorischer Vermittler durch die zuständige Industrie- und Handelskammer von der Erlaubnispflicht befreien zu lassen. Die produktakzessorischen Vermittlungsagenten erhalten Vereinfachungen im Zulassungsverfahren gegenüber den erlaubnispflichtigen Versicherungsvermittlern. Die Vermittlung von Versicherungen muss Nebensache sein und im unmittelbaren Zusammenhang mit der Hauptleistung des Gewerbetreibenden stehen. Um als Spediteur weiterhin für die eigenen Kunden Warentransportversicherungen vermitteln zu können, muss diese Erlaubnisbefreiung vorliegen. Ohne Erlaubnisbefreiung - keine Vermittlungstätigkeit.
Folgende Voraussetzungen gelten für die Zulassung als produktakzessorischer Versicherungsvermittler
Erlaubnisbefreiung
EgeTrans Internationale Spedition GmbH hat die Erlaubnisbefreiung von der IHK Stuttgart erhalten:
Registrierungsnummer D-63YU-7YKZ3-69
Akzessorietät
Die Vermittlung von Versicherungen dient als Ergänzung der im Rahmen der jeweiligen Haupttätigkeit gelieferten Waren oder zu erbringenden Dienstleistungen (=Akzessorietät).
EgeTrans Internationale Spedition GmbH vermittelt ausschließlich Warentransportversicherungen an seine Kunden als Ergänzung im Rahmen der erbrachten Logistikdienstleistungen
Erklärung des Auftraggebers (durch Versicherungsunternehmen/-mittler)
Die Versicherungsvermittlung erfolgt unmittelbar im Auftrag eines oder mehrerer Versicherungsvermittler mit Erlaubnis nach § 34d Abs.1 GewO oder eines oder mehrerer Versicherungsunternehmen. Eine schriftliche Erklärung des/der Auftraggeber(s), dass EgeTrans zuverlässig ist, keine ungeordneten Vermögensverhältnisse vorliegen und über eine angemessene Qualifikation im Bereich Versicherungsvermittlung verfügt, wurde erteilt.
Berufshaftpflicht
Es liegt eine geeignete Berufshaftplichtversicherung vor.
Registereintrag
Unser Registereintrag als produktakzessorischer Versicherungsvermittler (D-63YU-7YKZ3-69) ist auf den Seiten der DIHK abzurufen.
Angesichts der aktuellen Rechtslage haben wir die erforderlichen Prozessänderungen veranlasst, um Ihnen weiterhin maßgeschneiderte Warentransportversicherungen vermitteln zu können. Unser Team steht Ihnen gerne beratend zur Seite, um die Warentransportversicherung zu finden, die Ihren spezifischen Anforderungen entspricht.
Kontaktieren Sie uns. Wir helfen Ihnen gerne weiter.