Sonderkontrollverfahren für Luftfrachten verboten

20.09.2019

Luftfahrt-Bundesamt untersagt die Anwendung an deutschen Flughäfen.

Seit dem 01.07.2019 darf das Sonderkontrollverfahren unter Nutzung von Sprengstoffspurendetektoren (ETD-Geräte/Sniffer) nur an der Außenseite einer Sendung an allen deutschen Flughäfen nicht mehr angewendet werden. Dies wurde durch das Luftfahrt-Bundesamt bereits im Januar 2019 mit der Begründung festgelegt, dass das Sonderkontrollverfahren nicht mit den Vorgaben der entsprechenden EU-Verordnung übereinstimmen würde.

Das Sonderkontrollverfahren kam bisher bei Luftfrachten zum Einsatz, die mit den üblichen Verfahren nicht ausreichend kontrolliert werden konnten und beim Röntgen einen Dunkelalarm auslösten. Betroffen sind davon z.B. Stoffe und Flüssigkeiten mit hoher Dichte wie Chemikalien und Schmierstoffe verpackt in Säcken, Fässern oder Gebinden. Durch die Anwendung des Sonderkontrollverfahrens wurde der „sichere“ Transport dieser Güter festgestellt und eine Versendung per Luftfracht ermöglicht.

Der Wegfall dieses Verfahrens wird bei betroffenen Unternehmen große Auswirkungen auf die Logistikkette haben.

Welche Alternativen bestehen, um die betroffenen Sendungen für die Luftfracht wieder „sicher“ zu machen?
Laut Luftfahrt-Bundesamt ist die „Zulassung als bekannter Versender und eine Abfertigung über die sichere Lieferkette als zuverlässigste Maßnahme zu erachten, um zu vermeiden, dass Sendungen aufgrund fehlender Kontrollen zurückgewiesen werden und von einer Beförderung ausgeschlossen werden.“

Bei einem bekannten Versender gilt die verschickte Ware „automatisch“ als sicher und kann deshalb auf dem Luftweg transportiert werden. Informationen zur Zulassung als bekannter Versender erhalten Sie auf der Webseite des Luftfahrtbundesamts.

Das Luftfahrtbundesamt führt weitere Maßnahmen zur Lösung an, für die es aber keine Erfolgsgarantie gibt:
- Versand in kleineren Gebinden, die mit Röntgenkontrollanlagen kontrolliert und durchdrungen werden können.
- Versand in durchsichtiger Verpackung, sofern alle Teile der Sendung tatsächlich gesehen werden können.
- Zuführung der Sendung zur Kontrolle bevor die Verpackung erfolgt.

Als weitere mögliche Alternative wäre natürlich ein Versand dieser Waren per Seefracht möglich.


Versenden Sie Waren, die bisher mit dem Sonderkontrollverfahren unter Nutzung von Sprengstoffspurendetektoren (ETD-Geräte/Sniffer) nur an der Außenseite einer Sendung luftfrachtsicher gemacht wurden?
Unsere Mitarbeiter helfen Ihnen gerne weiter, damit der Fall nicht eintreten wird, dass Ihre Sendung zurückgeschickt wird. Bei uns ist Ihre Logistikkette in den besten Händen.

Haben Sie Fragen zum Wegfall des Sonderkontrollverfahren in Deutschland? Unser Luftfracht-Sicherheitsbeauftragter hilft Ihnen gerne weiter.


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